Beratungskonzept

Beratungskonzept

Beratung an der Ludgerischule durch KlassenlehrerInnen
Jeder Lehrer, jede Lehrerin hat die Aufgabe, Eltern bei Lernschwierigkeiten, bei Verhaltensauffälligkeiten sowie bei der Wahl der Schullaufbahn zu beraten. Diese Beratungstätigkeit ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule.

Grundsätze der Beratung
Beratung setzt immer das Einverständnis der zu Beratenden voraus. Beratung setzt Verschwiegenheit voraus. Angestrebt wird - Einwilligung vorausgesetzt -, dass alle am Entwicklungsprozess Beteiligten mit einbezogen werden und kooperien.

Beratungsfelder
- Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde
  Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die
  Förderung besonderer Begabungen,
- Beratung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie von Partnern im dualen
  System bei der Vorbereitung des Übergangs in weiterführende Bildungsgänge,
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen
  zur Förderung von Interessen und Begabungen der Schulerinnen und Schüler, besonders auch im
  Rahmen des AO-SF-Verfahrens, des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen
  Förderbedarfs
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und 
  Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule
- Beratung einholen durch das örtliche Jugendamt
- Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen.
   (RdErl. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung vom 08.12.1997)
 
Das erste Schuljahr – angestrebter zusätzlicher Schwerpunkt der Beratungsarbeit
Die Kinder kommen mit sehr unterschiedlichen kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten in die Schule. Wird ein Förderbedarf schnell festgestellt, kann Hilfe frühzeitig greifen. Das gilt besonders auch für Kinder, die auf Grund von Defiziten in der Wahrnehmung Lernschwierigkeiten haben.

Unsere Beratungslehrerin bietet an:
- Informationen für die Kolleginnen und Kollegen der ersten Schuljahre über mögliche
   Entwicklungsauffälligkeiten bei Erstklässlern. Ihr Ziel ist es dabei, den Blick für die Entstehung
   von Lernstörungen zu schärfen und bereits vorhandene Lernstörungen zu entdecken.
- Durchführung des Testes DES und eine gemeinsame Erarbeitung eines Förderplans für das
   entwicklungsverzögerte Kind. (DES = Diagnostische Einschätzskalen zur Beurteilung
   des Entwicklungsstandes und der Schulfähigkeit, eine Diagnosehilfe zur Feststellung
   der Lernausgangslage des Kindes).

Bei der Erarbeitung eines Förderplans werden auch die motopädischen Kenntnisse der Sportkolleginnen mit einbezogen.