Zusammenarbeit mit Eltern

Zusammenarbeit mit Eltern

„Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes tritt der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zur Erziehung in der Familie hinzu.“

Daher ist die Schule auf die Unterstützung und Mitarbeit der Eltern angewiesen.

Um ein erfolgreiches Arbeiten mit den Kindern zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung der Eltern
• mit den Kindern gemeinsam für die notwendigen Arbeitsmaterialien zu sorgen,
  (z.B. Hefte, angespitzte Bleistifte, Radiergummi, Sport- und Schwimmzeug)
• pünktliches Erscheinen zum Unterricht zu gewährleisten,
• Interesse für die Hausaufgaben zu zeigen,
• ihr Kind bei Krankheit oder Verhinderung rechtzeitig zu entschuldigen,
• für saubere und angemessene Kleidung des Kindes zu sorgen,
• dem Kind ein gesundes und ausreichendes Frühstück mitzugeben,
• einen sorgsamen Umgang mit schulischem Eigentum zu gewährleisten,
• an schulischen Informationsveranstaltungen teilzunehmen. 

Schule setzt Erziehung voraus:
• Kann ihr Kind sich auch mal zurücknehmen und an andere denken?
• Kann es abwarten?
• Kann es Ordnung in seinen Sachen halten?
• Kann es rücksichts- und respektvoll mit anderen umgehen?
• Kann es „Danke“ sagen und sich bei anderen entschuldigen?
• Hat ihr Kind ein altersgemäßes Maß an Selbstbeherrschung in Konfliktsituationen?
• Kann ihr Kind selbstständig kleinere Aufträge erledigen?
 
Beim Eintritt in die Schule sollten ihre Kinder mit möglichst vielen dieser Verhaltensweisen vertraut sein, um gemeinsam lernen zu können. Über diese grundlegenden Aspekte der Zusammenarbeit hinaus ist die Schule für weitere  Unterstützung durch die Eltern dankbar.

Diese Unterstützung kann in folgenden Bereichen stattfinden:
• Mitarbeit bei Klassenprojekten wie Ausflügen, Koch- und Backaktionen
• Gestaltung des Schulhofes, Bepflanzung von Beeten
• Mithilfe bei Schul- und Sportfesten und anderen klassenübergreifenden Aktivitäten
• Engagement im Förderverein